Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN BROSIG GmbH

 

§ 1 GELTUNGSBEREICH  
1. Es gelten ausschließlich die Verkaufs- und Zahlungsbedingungen von der Brosig GmbH; abweichende Bedingungen des Kunden, die die Brosig GmbH nicht ausdrücklich anerkennt, insbesondere etwaige Einkaufsbedingungen, sind für die Brosig GmbH unverbindlich, auch wenn die Brosig GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die nachstehenden Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn die Brosig GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausführt.  

2. Die nachstehenden Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.  

3. Alle vorherigen Versionen der Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen (auch Allgemeine Bedingungen mit anderer Bezeichnung) verlieren hiermit ihre Gültigkeit und werden durch die vorliegende Fassung ersetzt. 

4. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

 

§ 2 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES, NEBENABREDEN  
1. In dem Kaufvertrag sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und der Brosig GmbH zur Ausführung des Kaufvertrages getroffen wurden, schriftlich niedergelegt. Alle Vereinbarungen und Nebenabreden – insbesondere solche, die diese Bedingungen abändern oder ergänzen – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung von der Brosig GmbH. 

2. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot, das die Brosig GmbH innerhalb von 2 Wochen annehmen kann. Das jeweils gültige Produktangebot und die jeweils gültigen Preise von der Brosig GmbH sind Grundlage sowohl des Angebots des Kunden als auch der Annahme des Angebotes durch die Brosig GmbH. Mit der Herausgabe eines neuen Produktangebots und neuer Preise werden alle älteren Versionen ungültig.  
Die in dem Produktangebot von der Brosig GmbH enthaltenen Abbildungen sowie die dort angegebenen Maße, Gewichte und dergleichen sind unverbindlich; sie können von der Brosig GmbH jederzeit ohne besondere Anzeige geändert werden. Verbindlichkeit erlangen sie nur, wenn im Einzelvertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen worden ist.


 
§ 3 PREISE  
1. Es gelten die Preise der jeweils genannten Preise von der Brosig GmbH, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.  

2. Die Preise von der Brosig GmbH gelten für eine einmalige Belieferung des Kunden „ab Werk“ innerhalb Deutschlands, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Für jede zusätzliche Lieferungen ist die Brosig GmbH berechtigt, dem Kunden die Transportkosten gesondert in Rechnung zu stellen, in diesem Fall verstehen sich die Preise von der Brosig GmbH zuzüglich der Transportkosten. 

3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen von der Brosig GmbH nicht eingeschlossen; sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.


 
§ 4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN  
1. Der Kaufpreis ist mit Zugang der Rechnung bei dem Kunden fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Brosig GmbH über den Betrag frei verfügen kann. Gutschriften kann die Brosig GmbH auch innerhalb der jeweiligen Frist direkt gegen den aktuellen Saldo des Kunden verrechnen. 

2. Beauftragte von der Brosig GmbH sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall nachzuweisen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn der Beauftragte eine von der Brosig GmbH für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung dem Kunden vorlegt. 

3. Bestehen mehrere Forderungen gegen den Kunden, so ist die Brosig GmbH in der Verrechnung dieser Forderungen frei. 

4. Dem Kunden stehen Zurückbehaltungsrechte gegen der Brosig GmbH nur zu, wenn sie auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Er ist nur zur Aufrechnung mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber der Brosig GmbH befugt. 

5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug ist die Brosig GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden behält sich die Brosig GmbH vor. 

6. Für jede nach Eintritt des Zahlungsverzuges erfolgte Mahnung wird dem Kunden eine Kostenpauschale i. H. v. EUR 5,00 berechnet. 

7. Werden die Zahlungsbedingung vom Kunden nicht eingehalten, gerät er insbesondere mit einer Rechnung in Verzug oder tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, durch die der Anspruch auf Leistung des Kaufpreises gefährdet wird, so gilt anstelle von oben lfd. Ziff. 3. die gesetzliche Regelung. Außerdem ist die Brosig GmbH hinsichtlich aller weiteren offenen Rechnungen nicht länger an ihre Zusage aus oben lfd. Ziff. 1. gebunden.
Die Brosig GmbH ist dann zudem berechtigt, jeden weiteren Auftrag nur gegen Vorkasse auszuführen oder Sicherheiten zu fordern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Zudem werden alle gegen den Kunden gerichteten Forderungen unabhängig von vereinbarten Zahlungszielen zur sofortigen Zahlung fällig. 


 
§ 5 EIGENTUMSVORBEHALT  
1. Die Brosig GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. 

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

3. Der Kunde ist verpflichtet,  der Brosig GmbH einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde der Brosig GmbH unverzüglich anzuzeigen.

4. Die Brosig GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2. und 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch die Brosig GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Brosig GmbH hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Ware durch die Brosig GmbH liegt stets Rücktritt vom Vertrag. Die Brosig GmbH ist nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. 

5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, soweit er nicht mit Zahlungen auf diese Ware in Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung etc.) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an die Brosig GmbH ab, einschließlich aller Nebenrechte und Sicherheiten, die ihm aus der Weiterveräußerung der Ware gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Die Abtretung nimmt die Brosig GmbH bereits jetzt an. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von der Brosig GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Brosig GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem vereinnahmten Erlös nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann die Brosig GmbH verlangen, dass der Kunde die Brosig GmbH die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern/Dritten die Abtretung mitteilt. 

6. Der Kunde darf bis zum Eingang aller Zahlungen bei der Brosig GmbH aus dem Vertrag die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen noch ihm gegen die Brosig GmbH zustehende Forderungen an Dritte abtreten. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er die Brosig GmbH unverzüglich davon zu benachrichtigen. 

7. Der Kunde darf kein Abtretungsverbot mit seinen Abnehmern vereinbaren.   

8. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Brosig GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit die Brosig GmbH  Drittwiderspruchsklage erheben oder sonstige erforderliche Maßnahmen ergreifen kann. Bei Pfändung/Zwangsvollstreckung hat der Kunde die Brosig GmbH  unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine Eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass der Eigentumsvorbehalt von der Brosig GmbH an der gepfändeten Sache noch besteht. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtungen, haftet er für alle daraus entstehenden Schäden. 

9. Die Brosig GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der für die Brosig GmbH bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Brosig GmbH.


 
§ 6 LIEFERUNG UND LIEFERVERZUG
1. Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung von der Brosig GmbH maßgebend, im Falle des Angebots von der Brosig GmbH mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme das Angebot, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von der Brosig GmbH.

 2. Teillieferungen sind zulässig. Sie gelten als selbständige Lieferungen.

 3. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt der Brosig GmbH unter Ausschluss jeder Haftung vorbehalten. 

 4. Die Brosig GmbH behält sich die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor.

 5. Die jeweils gesondert zu vereinbarende Lieferfrist beginnt am Tag der Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Brosig GmbH, jedoch nicht vor Klarstellung aller Auftragseinzelheiten. Sie ist eingehalten, wenn die Ware bei ihrem Ablauf zum Versand gebracht oder – sofern ausnahmsweise der Kunde die Abholung übernommen hat – die Versandbereitschaft von der Brosig GmbH angezeigt ist. Die Erfüllung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige Erfüllung aller Vertragspflichten des Kunden voraus.

 6. Wenn die Brosig GmbH an der Erfüllung ihrer Lieferverpflichtung durch den Eintritt höherer Gewalt – z. B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe – ,auch bei den Lieferanten von der Brosig GmbH, gehindert wird, die die Brosig GmbH trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird.
Der Kunde und die Brosig GmbH sind bei höherer Gewalt Ereignissen nach Ablauf von acht Wochen berechtigt, den Rücktritt von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zu erklären. Wird durch die bezeichneten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, wird die Brosig GmbH von ihrer Lieferverpflichtung frei. 
Verlängert sich durch die bezeichneten Ereignisse die Lieferzeit oder wird die Brosig GmbH von der Lieferverpflichtung frei, so steht dem Kunden hieraus kein Schadensersatzanspruch gegenüber der Brosig GmbH zu. 

7. Treten die o. a. Umstände beim Kunden ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung. 

8. Falls die Brosig GmbH in Verzug gerät, muss ihm der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist darf er insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware nicht rechtzeitig geliefert worden ist. Verzug tritt nicht ein, wenn der Kunde nicht rechtzeitig und vollständig seine an die Brosig GmbH gegenüber bestehenden Verpflichtungen erfüllt hat.


 
§ 7 VERSAND UND GEFAHRÜBERGANG  
1. Der Versand erfolgt, falls nichts anderes vereinbart worden ist, auf Kosten des Kunden. Unbeschadet hiervon gilt die Regelung des § 3.1. 

2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, auf den Kunden über.

3. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über.

4. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet der Rechte aus § 9 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen entgegenzunehmen.


 
 § 8 TRANSPORT- UND BRUCHVERSICHERUNG  
1. Versicherung gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zu seinen Lasten und für seine Rechnung.

2. Offensichtliche Schäden sind sofort bei Eingang der Ware vom Kunden schriftlich nach Art und Umfang anzuzeigen.

3. Transportschäden und Fehlmengen müssen sofort bei Eintreffen der Sendung durch bahnamtliche Tatbestandsaufnahmen oder gleichartige Beweismittel festgestellt und auf den Begleitpapieren (Frachtbrief usw.) bescheinigt werden.

4. Gegebenenfalls bestehende Ansprüche aus Transportschäden und Fehlmengen sind auf Verlangen vom Kunden an die Brosig GmbH abzutreten.


 
§ 9 GEWÄHRLEISTUNG
1. Mängelansprüche des Kunden bestehen nur, wenn er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 

2. Die Brosig GmbH leistet für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadensersatz verlangen. Bei einer nur geringfügigen Pflichtverletzung, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 

4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. 

5. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Brosig GmbH die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung von der Brosig GmbH für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässige oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von der Brosig GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

6. Bei neuen Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Verjährungsfrist im Fall des Lieferantenregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Gebrauchte Sachen werden unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Für die Haftung von  für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von der Brosig GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

7. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist die Brosig GmbH lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und  dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die Brosig GmbH nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.


 
§ 10 HAFTUNG  
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, beschränkt sich die Haftung von der Brosig GmbH auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. 

2. Die Brosig GmbH haftet bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. 

3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässige oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von der Brosig GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn die Brosig GmbH Arglist vorwerfbar ist. Für die Haftung von der Brosig GmbH für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässige oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von der Brosig GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. 

5. Soweit die Haftung von der Brosig GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der Brosig GmbH.


 
§11 DATENSCHUTZ  
In Erfüllung des § 26 BDSG weist die Brosig GmbH darauf hin, dass die Brosig GmbH die im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs erforderlichen Daten des Kunden speichert. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.


 
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht  
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen der Brosig GmbH und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen der Brosig GmbH und ihm geschlossenen Kaufverträgen sind der Sitz von der Brosig GmbH. Die Brosig GmbH ist jedoch auch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- und / oder Geschäftssitz zu verklagen. 

2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 


 
§13 SALVATORISCHE KLAUSEL
 Sollten eine oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
 
 
Garantiebedingungen   -professionelle Verwendung-   
Die Brosig GmbH gibt abschließend dargestellten Bedingungen folgende Garantien: 

1. Die Brosig GmbH leistet Garantie durch Behebung der Mängel, die nachweislich innerhalb der Garantiezeit aufgrund fehlerhafter Herstellung oder fehlerhafter Materialien nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Im Garantiefall erfolgt eine Reparatur oder ein Austausch des betroffenen Produkts nach Wahl und Ermessen von der Brosig GmbH.

2. Die Garantiezeiten für die Brosig GmbH der Werkstattausrüstungen betragen jeweils beginnend ab Kaufdatum.
Im Einzelfall können sich abweichende von den hier gemachten generellen Angaben zu den Garantiezeiten für einzelne Produkte ergeben; insofern sind die jeweiligen Angaben zu den Produkten maßgeblich.
Durch Garantieleistung von der Brosig GmbH wird die Garantiezeit für das Produkt weder verlängert noch erneuert. 

3. Die Brosig GmbH leistet keine Garantie für:
 - Produkte, die nicht von uns geliefert und unsachgemäß behandelt oder verwendet wurden.  Sofern der jeweilige Hersteller eigene Garantien übernimmt, leitet die Brosig GmbH die Garantieansprüche auf Wunsch des Kunden an den jeweiligen Hersteller weiter.

4. Für gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß, sowie Mängel an Verschleißgütern, Werkzeugen und Werkstattausrüstungen, die auf einen gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß zurück zu führen sind, übernimmt die Brosig GmbH keine Garantie. Für Mängel, die auf Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, anomale Umweltbedingungen, sachfremde Betriebsbedingungen, Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege, Einsatz auf Fertigungsstraßen oder Verwendung, wenn das Produkt deutlich verschlissen ist, zurückzuführen sind, übernimmt die Brosig GmbH keine Garantie. 

5. Der Garantieanspruch muss vom Kunden innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Hierfür ist das betroffene Produkt mit dem Originalkaufbeleg, der die Angabe des Kaufdatums und der Produktbezeichnung enthalten muss, bei der Brosig GmbH anzugeben. Sendet der Kunde das Produkt an die Brosig GmbH gehen die Transportkosten zu Lasten des Kunden und der Kunde trägt das Transportrisiko.
Von der Brosig GmbH ersetzte Produkte oder Teile gehen in das Eigentum von der Brosig GmbH über.

6. Die von der Brosig GmbH übernommene Garantie begründet keine Ansprüche des Kunden auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises). Die von der Brosig GmbH übernommene Garantie umfasst nicht die Übernahme von Neben-, Zusatz- oder Folgekosten jeglicher Art oder Schäden, die dem Käufer oder anderen entstehen (entgangene Gewinne, Einnahmen, Verkäufe, Geschäftsunterbrechung oder jede andere Schädigung). Die von der Brosig GmbH übernommene Garantie begründet auch keine verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung von.  
Gewährleistungsansprüche des Kunden aus dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer der Produkte sowie gesetzliche Rechte werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Andere Ansprüche des Kunden als die in diesen Garantiebedingungen abschließend genannten Rechte werden durch die von der Brosig GmbH nach diesen Garantiebedingungen übernommene Garantie nicht begründet.

7. Für die vorstehende Garantie gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Unkaufrechts

Gerne beraten wir Sie unverbindlich.